Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht. Bis 2018 muss sie mit nationalem Recht harmonisieren – hier bietet sich eine große Chance zum Schutz der Arbeitnehmer weitgehendere nationale Regelungen umzusetzen. Die SPD-Fraktion fordert ein eigenständiges Beschäftigungsdatenschutzgesetz.
Wir müssen jetzt die Spielräume, die uns die Verordnung durch Ausnahmen auf nationaler Ebene eröffnet, für die Umsetzung eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes nutzen. Das ist dringend notwendig, weil bisherige Regelungen die technischen Entwicklungen nicht widerspiegeln.
Bereits im Koalitionsvertrag ist geregelt, dass der Beschäftigtendatenschutz gesetzlich geregelt werden soll, denn es ist ein wichtiges Schutzgesetz für Arbeitnehmer bei der Anbahnung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses. Die Zulässigkeit gesundheitlicher Untersuchungen im Bewerbungsverfahren und laufenden Arbeitsverhältnis, die Nutzung von Ortungssystemen und das Mitarbeiterscreening sind wichtige Beispiele, die ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz begründen.
Auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte sollten sich auf die Datenerfassung und -verarbeitung beziehen und ausgebaut werden. Heute hinterlassen Beschäftigte viele Datenspuren. Nicht alle dürfen beim Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwertet werden. Die SPD-Fraktion wird sich deshalb dafür einsetzen im Bereich der Beschäftigtendaten ein hohes Datenschutzniveau zu schaffen.