Volksbegehren für gebührenfreie Kitas: 10 000 Unterschriften erreicht – Zulassungsantrag wird eingereicht

Veröffentlicht am 02.02.2019 in Ankündigungen

Stoch: „Damit ist der erste Schritt auf dem Weg zur spürbaren Entlastung von Familien erfolgreich gemacht“

Das von der SPD gestartete Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg hat das erste Etappenziel erreicht: Bis zum heutigen Samstag sind über 10 000 beglaubigte Unterschriften beim SPD-Landesverband eingegangen. Das teilte Landeschef Andreas Stoch bei einer Klausurtagung des Landesvorstands am Wochenende in Bad Boll mit.

„Das ist eine unglaubliche Resonanz“, so Stoch. „Damit ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer spürbaren Entlastung der Familien in Baden-Württemberg erfolgreich gemacht.“ Stoch betonte, aus dem ganzen Land gebe es positive Rückmeldungen für die Initiative. Ebenso wie in der SPD selbst habe die Landespartei weit über die Parteigrenzen hinaus Unterstützung erhalten.„Ich danke allen, die sich jetzt schon beteiligt haben. Diesen tollen Schwung werden wir mitnehmen in die nächste Phase.“

Binder: „Voll im Zeitplan“

Wie Generalsekretär Sascha Binder mitteilte, liege die SPD damit voll in ihrem selbst gesteckten Zeitplan, die Marke von 10 000 Unterschriften bis zum Monatswechsel erreicht zu haben. Nun könne der Antrag auf Zulassung des Volksbegeh­rens wie geplant beim Innenministerium eingereicht werden.

Binder erklärte, die SPD habe Innenminister Thomas Strobl bereits angeschrieben, die Unterschriften persönlich in Empfang zu nehmen – und zwar am Dienstag, 12. Februar, also an einem üblichen Sitzungstag in der landespolitischen Woche. „Wir gehen davon aus, dass Herr Strobl den ersten Antrag auf ein Volksbegehren nach der Änderung der Landesverfassung persönlich entgegennimmt“, so der Generalsekretär.

Startschuss für zweite Phase Anfang April

Nach der rechtlichen Prüfung des Antrags durch das Innenministerium bis Anfang März und der sich anschließenden vierwöchigen Stillhaltephase werde die SPD nach Angaben Binders Anfang April die nächste Stufe für das Volksbegehren zünden.

Denn nach dem ersten Schritt sind laut Volksabstimmungsgesetz sechs Monate Zeit, um Unterschriften für das Begehren zu sammeln. Dazu sind ein Zehntel der Wahlberechtigten im Land notwendig, das bedeutet circa 770.000 Menschen.

Ist das Volksbegehren bis im September erfolgreich, wird der betreffende Gesetzentwurf im Oktober dem Landtag vorgelegt. Verweigert die Parlamentsmehrheit die Zustimmung, findet über den Gesetzentwurf eine Volksabstimmung statt.

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