Bildungspaket darf kein Ladenhüter bleiben
„Ursula von der Leyen muss die Antragsfrist beim Bildungspaket verlängern. Dass so wenig Betroffene bei uns in Pforzheim (Anfang des Monats 20 von möglichen ca. 5.800) und dem Enzkreis (Mitte letzter Woche 17 von ca. 2000) die rückwirkenden Leistungen des Teilhabe- und Bildungspakets beantragen, kann ich nur auf die schlechte Informationspolitik der Bundessozialministerin zurückführen“, stellt Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis, fest.
Zusätzlich kritisiert die SPD-Arbeitsmarkt- und Sozialexpertin den großen Bürokratieaufwand bei der Verwaltung des Bildungspakets über die Jobcenter und das Sozialamt: Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Beginn an deutlich gemacht, dass die Umsetzung des Bildungspakets wegen bürokratischer Hürden schwierig ist. Die Bundesarbeitsministerin muss aus Fehlern lernen und umgehend die Umsetzung entbürokratisieren und die Leistungen dort investieren, wo die Kinder sind, also in Kitas, Schulen und Vereinen.
„Ohne die Verlängerung der Frist, zu der hilfsbedürftige Familien rückwirkend ihre Ansprüche beim Bildungspaket geltend machen können, liegt der Verdacht nahe, dass die Ministerin auf Kosten bedürftiger Kinder bei Bildung sparen will“, stellt Katja Mast fest und fährt fort: „Trotzdem ist klar: Eltern können für ihre Kinder dieses Paket auf jeden Fall noch diese Woche rückwirkend beim Jobcenter Pforzheim oder beim Sozialamt des Enzkreises beantragen. Deshalb appelliere ich an die Eltern, die Arbeitslosengeld II bekommen: Gehen Sie noch vor Ostern zum Amt. Für Sie und Ihre Kinder könnte sonst der Anspruch auf die Rückzahlung des Gelds von Januar bis April verfallen.“