Antwort Bürgermeisterbrief 14.06.2016

Veröffentlicht am 08.07.2016 in Wahlkreis

Im Nachgang zur Bürgermeisterversammlung am 20. April 2016 erreichte Gunther Krichbaum, MdB (CDU) und mich am 14. Juni 2016 ein von Michael Schmidt (Neulingen, Bastian Rosenau (Engelsbrand) und Jörg-Michael Teply (Wurmberg) unterzeichneter Brief, welcher sich intensiv mit den aktuellen Herausforderungen der Zuwanderung befasst. Hier veröffentliche ich gerne die gemeinsam mit Gunther Krichbaum, MdB (CDU) verfasste Replik.

 

Ihr Schreiben vom 14. Juni 2016 zur Flüchtlingspolitik

 

Sehr geehrte Herren Bürgermeister,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Juni 2016 zur aktuellen Flüchtlingspolitik. Auch wir haben unseren Austausch am 20. April als ausgesprochen konstruktiv in Erinnerung. Gerne stehen wir für einen weiteren regelmäßigen Dialog mit der Bürgermeisterversammlung zur Verfügung, weil im direkten Gespräch viele Themen detaillierter erörtert werden können als dies bei einem schriftlichen Austausch möglich ist. Zugleich möchten wir Ihnen, lieber Herr Schmidt, zum neuen Amt als Vorsitzender des Kreisverbandes Enzkreis des Gemeindetages Baden-Württemberg recht herzlich gratulieren. Wir sind uns sicher, dass wir auch unter Ihrem Vorsitz unsere gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Region fortsetzen werden.

Nach unserer Diskussion in Wurmberg hatten wir den Eindruck, dass uns das gemeinsame Ziel eint, die vielfältigen Herausforderungen, die durch die Flüchtlingsbewegung des letzten Jahres entstanden ist, nachhaltig und in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen anzugehen. Auch bei uns im Enzkreis engagieren sich Bürger und Verwaltung seit nunmehr fast einem Jahr tagtäglich ganz außerordentlich. Daher waren wir etwas überrascht, zwei Monate später ein Schreiben zu erhalten, das eher den Diskussionsstand des letzten Herbsts widerspiegelt. Die ganz erheblichen Anstrengungen der Bundesregierung für eine gemeinsame europäische Lösung zur Begrenzung der Flüchtlinge und das große finanzielle Engagement auf Bundesebene finden wir dagegen nicht ausreichend gewürdigt.

Daher können wir nur noch einmal betonen, dass der Bund, die Städte und Gemeinden ganz sicher nicht „im Regen stehen“ lässt, sondern selbstverständlich auch weiterhin bereit ist, einen Großteil der Kosten zu übernehmen. Anfang Juni haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder intensiv über die Zukunft der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten. Zu den Fragen der Kosten für unbegleitete Jugendliche und die allgemeinen Integrationskosten konnten noch keine Ergebnisse vereinbart werden, dies soll bei einer nächsten Runde am 8. Juli 2016 geschehen. Mit diesem Integrationsgesetz werden neben aufenthaltsrechtlichen Fragen vor allem auch Fragen des Spracherwerbs, der Ausbildung und der Arbeitsaufnahme geregelt. Hierbei geht es auch um die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements. Vor allem für Baden-Württemberg, wo knapp 50 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger ein Ehrenamt bekleiden ist dies eminent wichtig. Denn nur durch diese gemeinsame Kraftleistung gelingt es uns, die Herausforderung der Integration zu bewältigen. Wichtig ist, dass wir bei allen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen die Fehler der Gastarbeitergeneration nicht wiederholen. Im Gegenteil: Wir müssen alles dafür tun, Menschen schnell zu integrieren.

Der Bund hat darüber hinaus bereits zugesagt, 2016-2018 die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge vollständig zu übernehmen. Das entlastet die Städte und Gemeinden 2016 um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro im kommenden Jahr und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss beträgt damit insgesamt für die drei Jahre 2,6 Milliarden Euro. Der Bund stellt sich also seiner Verantwortung für die Unterbringung der Flüchtlinge und auch bei den Integrationskosten wird es zu einer hohen Kostenbeteiligung aus dem Bundeshaushalt kommen. Allerdings müssen auch die Länder ihren fairen Anteil an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe übernehmen. Wir hoffen sehr, dass am 8. Juli hierzu die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können, damit alle Beteiligten Planungssicherheit erhalten. Dies ist auch für uns im Deutschen Bundestag wichtig, weil wir im September mit den Beratungen zum Bundeshaushalt 2017 beginnen werden.

Zugleich übersenden Sie uns die Forderungen des Gemeindetags Baden-Württemberg zur Flüchtlingsunterbringung und zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Viele dieser Forderungen wurden bereits aufgegriffen. So wurde schon im letzten Jahr das Bauplanungsrecht geändert, damit der Bau mobiler Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich bis zum 31.12.2019 möglich ist. Zudem wurden die Umnutzung bestehender Gebäude vereinfacht und Standardabweichungen im Energieeinsparrecht zugelassen. Um den Kommunen darüber hinaus mehr Spielraum bei der Ausweisung von zusätzlichem Bauland zu gewähren, wird derzeit im Bundesbauministerium ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der mit dem „urbanen Gebiet“ eine neue Baugebietskategorie einführen wird. In ihm werden Abstandsflächen und Lärmschutzanforderungen reduziert. Ziel ist es, gerade im innerstädtischen Bereich Brachflächen stärker als bislang möglich für den Wohnungsbau zu nutzen und bereits bebaute Grundstücke zu verdichten. Darüber hinaus hat das Bundesbauministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich verstärkt in die Erarbeitung der DIN-Normen einbringen soll, um auf kostentreibende neue Baustandards bereits im Vorfeld Einfluss nehmen zu können. Zudem wird gezielt das serielle Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forciert und hierbei die Energie-Einsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geprüft und neu konzipiert.

Wie Sie sicher wissen, steht das Bauordnungsrecht in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das macht die Einführung bundesweiter Standards, die zu erheblichen Kosteneinsparungen im modularen Bauen führen könnten, schwerer. Der Bund bemüht sich daher derzeit um die gemeinsame Erarbeitung einer Musterbauordnung, um diese Kostenvorteile nutzen zu können. Zugleich stellt der Bund Grundstücke für Flüchtlingsunterkünfte mietzinsfrei zur Verfügung und hat zudem die Überlassung von Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für den sozialen Wohnungsbau erheblich verbessert. Um den sozialen Wohnungsbau zu fördern, hat der Bund zudem seine Kompensationsmittel bis 2019 verdoppelt. Nun ist es an den Ländern, dieses Geld zweckgerichtet auszugeben und durch eigene Mittel zu verstärken. Darüber hinaus berät die Koalition derzeit über steuerliche Anreize für den Wohnungsbau, allerdings besteht hier zwischen unseren Parteien noch Abstimmungsbedarf. Diese Beispiele zeigen, dass „Berlin“ die Hände keinesfalls in den Schoß legt.

Abschließend sprechen Sie zudem die sog. „Residenzpflicht“ an, die es schnellstmöglich umzusetzen gelte. Damit meinen Sie vermutlich die Wohnortzuweisung für anerkannte Flüchtlinge. Diese können sich bislang im gesamten Bundesgebiet frei niederlassen. Derzeit wird in Berlin der Entwurf des „Integrationsgesetzes“ beraten. Dieser sieht u.a. vor, nunmehr auch anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuweisen zu können, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten. Auch wenn wir die Härten, die damit für die Flüchtlinge verbunden sein können, keinesfalls übersehen. Wir hoffen sehr, dass die parlamentarischen Beratungen zügig abgeschlossen werden, damit die Länder über entsprechende Wohnsitzauflagen rasch verfügen können.

Dass die Gemeinden der „Ort der Wirklichkeit“ sind, erleben wir an jedem Wochenende und in jeder Woche, in der keine Sitzungen des Bundestages in Berlin stattfinden. Wir leben mit unseren Familien in Keltern und Pforzheim und daher ist uns das weder fremd noch neu. Bei aller Schärfe, die manchmal in politischen Diskussionen entstehen kann, sollten wir vermeiden, dem Gegenüber sein ehrliches Bemühen, seine Sachkenntnis und sein Engagement abzusprechen. In diesem Sinne hätte es uns gefreut, wenn Sie auf den letzten Satz Ihres Schreibens verzichtet hätten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

Katja Mast

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