Wichtige Verbesserungen vereinbart: Gesetzentwurf zum SGB II-Änderungsgesetz ist auf der Zielgeraden

Veröffentlicht am 16.06.2016 in Bundespolitik

Aus den gemeinsamen Verhandlungen von SPD und Union zum Entwurf des neunten SGB II-Änderungsgesetzes geht eine Botschaft schon jetzt klar hervor: Menschen, die es besonders schwer haben, beruflich  wieder Fuß zu fassen, können künftig länger als bisher auf diesem Weg zurück auf den Arbeitsmarkt gefördert werden. Einigung gab es auch in weiteren Detailfragen.

SPD und Union haben sich auf Änderungen im Bereich der Arbeitsgelegenheiten geeinigt und wollen so Langzeitarbeitslose stärker unterstützen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sollen Langzeitarbeitslose zukünftig drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben können. Bisher war das nur für maximal zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich. Mit dieser Neuregelung gehen wir auf die Vorschläge der Länder und vieler Verbände ein.

Wir haben uns mit der Union auch darauf geeinigt, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit ausüben, künftig zusätzlich durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden können. Ziel ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die langfristige Integration des Geförderten in den Arbeitsmarkt. Entsprechende Aufwendungen erstattet das Jobcenter. Gewerkschaften und Arbeitgeber bekommen eine stärkere Beratungsfunktion, wenn es um die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten geht.

Auch die Förderung von Arbeitslosengeld II beziehenden in Ausbildung wird verbessert. Sie bekommen in bestimmten Härtesituationen Unterstützung vom Jobcenter. Menschen, die aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr bedürftig sind, können in den ersten Monaten in ihrer neuen Tätigkeit nachgehende Unterstützung bekommen. Hierfür haben wir den Kreis möglicher Hilfen erweitert. So soll zukünftig jede erforderliche Unterstützung geleistet werden können.

Es wird zudem gesetzlich klargestellt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten im SGB II bei der Beantragung einer vorgezogenen Rente wegen Alters nicht sanktioniert wird. Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.

Weitere Verbesserungen, auf die wir uns verständigen konnten, betreffen beispielsweise die Ausgestaltung von Eingliederungsvereinbarungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit von Behörden, die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Arbeitslosengeld II und die Abtretbarkeit von Leistungen der Grundsicherung.

Für Alleinerziehende und den umgangsberechtigten Elternteil bleibt es beim geltenden Recht. Hier wird es keine gesetzlichen Änderungen geben, die möglicherweise zu Nachteilen für die Kinder führen könnten.

Homepage Katja Mast MdB

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