Weiterbildung stärken, Aufstiegspotentiale ermöglichen

Veröffentlicht am 14.04.2016 in Bundespolitik

Globalisierung, Digitalisierung, Fachkräftebedarf – Fragen der beruflichen Weiterbildung werden angesichts dieser Herausforderungen dringender. Mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) erschließen wir neue Qualifizierungs- und Aufstiegspotentiale. Das Gesetz wurde heute in 1.Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten.

Bei dem Gesetzentwurf geht es um ein Chancen- und Ermöglichungsgesetz, damit mehr Menschen in unserem Land an beruflicher Weiterbildung und Ausbildung teilhaben können. Dabei verfolgen wir eine Doppelstrategie. Zum einen wollen wir allen die Chance geben, so qualifiziert wie möglich zu arbeiten. Zum anderen wollen wir denjenigen, die bisher von Arbeit und Ausbildung ausgeschlossen sind, neue Zugänge eröffnen.

Wie qualifizieren wir Menschen so gut wie möglich? Künftig wird es so sein, dass auch Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs), die jünger als 45 Jahre sind, ihre Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit mitfinanziert zu bekommen – auch wenn diese Qualifizierung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Bisher war dies nur in der Arbeitszeit möglich. Jedem, der an einen kleinen Betrieb denkt, ist klar: Das ist eine wichtige Regelung. Zudem können zukünftig bei einer betrieblichen Umschulung umschulungsbegleitende Hilfen gefördert werden.

Außerdem erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung künftig Prämien. Damit setzen wir einen Anreiz, eine begonnene Ausbildung abzuschließen. Beim Bestehen einer Zwischenprüfung gibt es eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, für eine erfolgreiche Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro. Und: Mit dem Gesetz ermöglichen wir Menschen, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, diesen aber gerne nachholen würden, eine Förderung zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen.

Perspektivisch will die SPD-Bundestagsfraktion die Weiterentwicklung der Bundesagentur für Arbeit hin zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Die Arbeitslosen- soll zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet werden – mit dem Ziel die Beschäftigungsfähigkeit lebensphasenorientiert zu erhalten und auszubauen, damit einmal erworbenes Wissen nicht verfällt.

Homepage Katja Mast MdB

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