Grundgesetzänderung | Ich stimme mit Ja – warum?

Veröffentlicht am 01.06.2017 in Bundespolitik

Nach zweijährigen Verhandlungen haben wir heute die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern – wie in der Koalition vereinbart – neu geregelt. Dazu haben mich und mein Team in den vergangenen Tagen zahlreiche E-Mails, Anrufe und Briefe erreicht.

Ich habe mir die Entscheidung alles andere als leicht gemacht. Ich kann auch sehr gut verstehen, dass es Befürchtungen gibt. Diese nehme ich ernst. Deshalb ist es mir auch ein Anliegen, mein Abstimmungsverhalten zu begründen.

Ich stimme mit Ja – warum?

  1. Wir sichern die finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen nach Auslaufen des Solidarpakts.
  2. Wir haben erreicht, dass das Kooperationsverbot aufgebrochen und der Bund jetzt 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitstellen kann.
  3. Wir weiten den Unterhaltsvorschuss aus. Damit unterstützen wir berufstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.
  4. Wir verankern im Grundgesetz eindeutig eine Schranke gegen die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen wie auch der neuen Infrastrukturgesellschaft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Verhandlungen immer klar gemacht: Uns geht es um mehr Geld für Bildung und um die Unterstützung von Alleinerziehenden. Die von vielen befürchtete Privatisierung von Autobahnen ist ausgeschlossen.

Damit bleiben wir als SPD-Bundestagsfraktion genau bei dem, was wir immer versprochen haben. Nach dem ich mich intensiv mit dem Vorhaben befasst und zahlreiche Gespräche dazu geführt habe, habe ich mich entschlossen, der Grundgesetzänderung zuzustimmen. Jetzt nicht zu handeln, wäre grob fahrlässig, denn das hätte die Handlungsfähigkeit unseres Landes stark beeinträchtigt.

Weitere detaillierte Informationen hier sowie im Video der SPD-Bundestagsfraktion:

 

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