Diese Verbesserungen erwarten die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2018

Veröffentlicht am 30.12.2017 in Bundespolitik

Trotz der Bundestagswahl im September hat das Parlament im ersten Halbjahr 2017 viel gearbeitet. Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis, weißt zum Jahreswechsel auf einige durch Gesetze bedingte Verbesserungen hin.

„Wie jedes Jahr Jahreswechsel treten Regelungen, die im Rahmen von Gesetzgebungsverfahrens vereinbart wurden, zum 1. Januar in Kraft." so Mast. „Es freut mich, dass als Resultat unserer Arbeit besonders im Bereich Arbeit & Soziales eklatante Verbesserungen zu verkünden sind.“

Als Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales war Mast hier verhandlungsführend tätig. "Viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten wir der Union in nächtlichen Verhandlungen hart abringen – das war kein Kinderspiel." stellt Katja Mast klar.

"Bei der Union steht leider immer noch die Wirtschaft vor dem Wohl der Menschen". Auch im ihr nun als stellvertretende Fraktionsvorsitzende zugeordneten Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergeben sich Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger.

„Der Mindestlohn gilt nun ausnahmslos in allen Branchen – ein sozialpolitischer Meilenstein!“, so Mast. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Darüber hinaus stehen Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge an und Menschen mit Behinderungen wird der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Familien profitieren von unseren Gesetzen besonders – so muss das sein!“ freut sich Mast. So werde zum Beispiel das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss erhöht, der steuerliche Kinderfreibetrag steige ebenfalls. Zudem können Beschäftigte dank des Entgelttransparenzgesetzes gegenüber ihren Arbeitgebern Bezahlungskriterien und Höhe des Gehalts von gleichen Tätigkeiten erfragen. So sollen laut Mast vor allem Frauen dabei unterstützt werden, ihren Anspruch auf gleiches Geld für gleiche Arbeit künftig besser durchzusetzen zu können.

Darüber hinaus wird der Mutterschutz ausgeweitet. Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen können künftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Darüber hinaus sind künftig Arbeitsverbote gegen den Willen schwangerer Frauen nicht so einfach möglich. Arbeitgeber werden stärker in die Pflicht genommen: Um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, soll der Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet werden oder aber die Frau an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz eingesetzt werden. 

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